Titel: Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 27.11.2019
Aktenzeichen: V R 23/19 (V R 62/17)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Gesellschaftsrecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20005776
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 91
Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
- BFH, Urteil vom 27.11.2019 - V R 23/19 (V R 62/17) -*
Leitsätze des Gerichts:
- Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig.
- Ist eine Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen.
Zusammengefasster Sachverhalt
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 2013 bis 2015 leitender Angestellter der S-AG und…