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Titel: Standardbilanzkreisvertrag Strom 2019: Genehmigung der BNetzA rechtmäßig
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 22.01.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 757/19 [V]
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005773 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 89

Standardbilanzkreisvertrag Strom 2019: Genehmigung der BNetzA rechtmäßig

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2020 - VI-3 Kart 757/19 [V] -*

Leitsatz des Gerichts:

Die Genehmigung des Vorschlags der Elektrizitäts-Übertragungsnetzbetreiber für die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche unter Widerruf der Festlegung zum Standardbilanzkreisvertrag 2011 durch Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12.04.2019 (Az. BK6-18-061) ist rechtmäßig. Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Standardbilanzkreisvertrag unterliegt keiner Zweckmäßigkeits-, sondern nur einer Rechtmäßigkeitskontrolle durch die Bundesnetzagentur. Die dortigen…

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