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Titel: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – Neue Grundsätze der GoBD
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 28.11.2019
Aktenzeichen: IV A 4 – S 0316/19/ 10003:001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Abgabenordnung, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 20005774 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 91

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung – Neue Grundsätze der GoBD

- BMF, Schreiben vom 28.11.2019 - IV A 4 - S 0316/19/ 10003:001 -*

Das BMF hat die »Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff« (GoBD) grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Ziel war es, Hinweise zu geben zu den betrieblichen Abläufen in den Unternehmen, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik abgebildet werden. Das gilt auch für die nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften zu führenden Bücher und sonst…

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