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Titel: Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbunds
Datum: 01.03.2020
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EU-Recht, Körperschaftssteuer/SolZ, ÖPNV-Recht, Recht der kommunalen Betriebe, Telekommunikationsrecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 20005768 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 77

Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbunds

- von RA/StB Marcel Reinke und StB Manuel Maul, Nürnberg -*

Das vergangene Jahr hat uns eine Menge Neuerungen im Bereich des steuerlichen Querverbundes beschert. Neben der EuGH-Vorlage zum § 8 Abs. 7 KStG sind auch Entwicklungen im Bereich Verkehr und Telekommunikation zu beobachten gewesen.

Mit seinem Urteil vom 21.03.2019 hat der EuGH nicht nur die bisherige Praxis zur Direktvergabe von Verkehrskonzessionen nach Verordnung Nr. 1370/2007/EG vor neue Probleme gestellt. Parallel hat er aufgrund der Anforderungen an eine Direktvergabe nach der Verordnung Nr. 1370/2007/EG auch Vorgaben gemacht, die im steuerlichen Querverbund Beachtung finden müssen. Neben dem EuGH hat jedoch auch das BMF für - in diesem Fall - erfreuliche Neuigkeiten im Bereich des steuerlichen Querverbundes im Zusammenhang mit Telekommunikation gesorgt. Die größte Unsicherheit und überraschendste Entscheidung kam jedoch vom BFH. Dieser hat mit seinem Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es sich bei der Regelung des § 8 Abs. 7 KStG um eine unzulässige Beihilfe handelt. Auch wenn die Revision zwischenzeitlich zurückgenommen wurde, ist das Thema in Gänze noch nicht vom Tisch.

* Marcel Reinke ist als Rechtsanwalt seit 2014 bei Rödl & Partner in Nürnberg tätig. Schwerpunktmäßig befasst er sich mit handels-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung von Unternehmen, der Veräußerung bzw. dem Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen, der Umstrukturierung von Konzernstrukturen sowie der Beantwortung von umsatzsteuer- und grunderwerbsteuerrechtlichen Fragestellungen verschiedenster Art.

Manuel Maul ist seit 2011 bei Rödl & Partner beschäftigt und seit 2014 Steuerberater. Zu seinen Schwerpunkten zählen umfangreiche Tätigkeiten im Bereich von steuerlichen Fragestellungen sowie die steuerliche Beratung im Deklarations- und Projektbereich und von Tax Due Diligence. Ein weiterer Schwerpunkt liegt vor allem auf dem Gebiet der Gründungen von Unternehmungen und deren Umgestaltung bzw. Umstrukturierung, als auch die besonderen Problemstellungen bei der Veräußerung von Unternehmungen bzw. von Beteiligungen an Unternehmen. Er ist spezialisiert auf die branchenspezifische Steuerberatung im Energieversorgerbereich.

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