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Titel: Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist rückwirkenden Abwasserbeitragssatzung
Behörde / Gericht: VG Magdeburg
Datum: 28.03.2019
Aktenzeichen: 8 A 25/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005777 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 93

Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist rückwirkenden Abwasserbeitragssatzung

- VG Magdeburg, Urteil vom 28.03.2019 - 8 A 25/18 -

Leitsatz des Gerichts:

Eine Schmutzwasserbeitragssatzung, die die Festsetzung des Herstellungsbeitrags II rückwirkend auf die Höhe eines bisher geltenden Beitragssatzes begrenzt, was im Ergebnis zu einer Beitragsfestsetzung unterhalb einer Aufwendungsdeckungsquote von 80 Prozent führt, verstößt gegen die Beitragserhebungspflicht und ist insoweit unwirksam. Das Schlechterstellungsverbot kann eine solche Begrenzung nicht rechtfertigen, wenn es sich um eine rückwirkend in Kraft tretende Satzung handelt, die an die Stelle…

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