Titel: Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten: Anforderungen an Personalzusatzkosten
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 12.11.2019
Aktenzeichen: EnVR 109/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20005772
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 89
Dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten: Anforderungen an Personalzusatzkosten
- BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - EnVR 109/18 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Zu StromNEV § 6 Abs. 5 und 6
Aus dem in § 6 Abs. 5 und 6 StromNEV normierten Kontinuitätsgebot ergibt sich, dass ein Netzbetreiber bei der Abschreibung von Anlagegütern an die Restwerte und Nutzungsdauern gebunden ist, die die Regulierungsbehörde in einem bestandskräftigen Bescheid über die Genehmigung von Netzentgelten oder die Festlegung von Erlösobergrenzen für eine frühere Regulierungsperiode zugrunde gelegt hat.
- Zu StromNEV § 4 Abs. 5 Satz 1
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StromNEV ist eine punktuelle…