Titel: Zur Definition einer dezentralen Erzeugungsanlage
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.09.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 804/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20005707
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 47
Zur Definition einer dezentralen Erzeugungsanlage
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2019 - VI-3 Kart 804/18 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Ein sowohl an ein Verteilernetz als auch an ein Übertragungsnetz angeschlossenes Kraftwerk ist keine dezentrale Erzeugungsanlage im Sinne des § 3 Nr. 11 EnWG. Die dort vorausgesetzte Anschluss- und Erzeugungssituation erfasst nur ausschließlich an das Verteilernetz angeschlossene und für die Einspeisung in das Verteilernetz erzeugende Anlagen.
- Es widerspricht der ratio des § 18 Abs. 1 S. 1 StromNEV, Anlagen, die weiterhin auch die Strukturen des Übertragungsnetzes in Anspruch nehmen,…