Titel: Verlängerung einer teilweise fertig gestellten Erschließungsanlage
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 25.03.2019
Aktenzeichen: 6 ZB 18.1416
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
20005715
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 59
Verlängerung einer teilweise fertig gestellten Erschließungsanlage
- VGH Bayern, Beschluss vom 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416 -*
Leitsatz der Redaktion:
Ein einheitlich erscheinender Straßenzug kann in zwei jeweils selbständig zu betrachtende Erschließungsanlagen zerfallen, insbesondere wenn eine schon endgültig hergestellte Anbaustraße nachträglich um eine zuvor nicht angelegte Teilstrecke verlängert wird. War der gesamte Straßenzug hingegen bereits angelegt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der Anliegergrundstücke benutzbar, aber nur auf einer Teilstrecke fertiggestellt, scheidet eine rechtliche Verselbständigung aus.
Der Kläger wendet…