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Titel: Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020; Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2020
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 01.02.2020
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005712 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 55

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020; Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die für das Jahr 2020 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen für den Eigenverbrauch) bekanntgegeben.

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

(Sachentnahmen) für das Jahr 2020

Vorbemerkungen:

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.
  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal…
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