Titel: Herstellungsbeiträge bei Unwirksamkeit der Regelung des Anschluss- und Benutzungszwangs
Behörde / Gericht:
VG Augsburg
Datum: 27.03.2019
Aktenzeichen: Au 6 K 18.1246
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20005716
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 60
Herstellungsbeiträge bei Unwirksamkeit der Regelung des Anschluss- und Benutzungszwangs
- VG Augsburg, Urteil vom 27.03.2019 - Au 6 K 18.1246 -
Leitsatz der Redaktion:
Der Heranziehung eines Grundstücks zu Herstellungsbeiträgen steht eine Unwirksamkeit des in der Satzung enthaltenen Anschluss- und Benutzungszwangs mit einer nur für einige Ortsteile vorgesehenen Befreiungsmöglichkeit nicht entgegen.
Es genügt nicht, wenn ein Kläger ohne jegliche substantiierte Belegung lediglich behauptet, die bestimmten Beitragssätze seien nicht ordnungsgemäß ermittelt worden.
Auf Grundlage seiner Entwässerungssatzung hat der Beklagte die Voreigentümerin des Grundstücks der…