Titel: Handschriftliche Eintragungen in AGB-Formulare führen nicht zwingend zu einer Individualvereinbarung
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 02.10.2019
Aktenzeichen: 14 U 94/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
20005708
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 50
Handschriftliche Eintragungen in AGB-Formulare führen nicht zwingend zu einer Individualvereinbarung
- OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019 - 14 U 94/19 -*
Leitsatz des Gerichts:
Handschriftliche Zusätze (hier: Prozentsätze für Einbehalte), die in vorformulierte Vertragsmuster eingetragen werden, ändern jedenfalls dann nichts an der Einordnung der davon betroffenen Klausel als AGB, wenn sie auf den Vertragsinhalt und die gegenseitigen Pflichten keinen wesentlichen Einfluss haben.
(Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11.07.2019 - VII ZR 266/17)
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Die Klägerin begehrt Zahlung aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft.
Die Beklagte hat diese Bürgschaft…