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Titel: Erweiterter Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
Datum: 01.02.2020
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005705 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 45

Erweiterter Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

- von RA/StB Ralph Korf, München -*

Fachleute bezweifeln, dass ermäßigte Umsatzsteuersätze volkswirtschaftlich sinnvoll seien. Das sei einmal dahingestellt. Der Endverbraucher, der die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann (und für den deshalb die Steuer einen Kostenfaktor darstellt), freut sich über niedrige Steuer. Das gilt umso mehr, als der Steuersatz sogar gesenkt wird. Mit Beginn des Jahres 2020 gibt es mehrfach Grund zur Freude, denn es gibt Steuersenkungen für verschiedene Lieferungen und Leistungen.

* RA/StB Ralph Korf hat sich in seiner Münchner Kanzlei auf Umsatzsteuerfragen spezialisiert, er berät Mandanten im In- und Ausland in umsatzsteuerlichen Fragen und übernimmt die Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung und vor Gericht.

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