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Titel: Die Verlosung von E-Bikes oder Elektroautos – umsatzsteuerliche Behandlung durch ein Energieversorgungsunternehmen
Datum: 01.02.2020
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Energie(wirtschafts)recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005704 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 42

Die Verlosung von E-Bikes oder Elektroautos – umsatzsteuerliche Behandlung durch ein Energieversorgungsunternehmen

- von Dipl.-Bw. (FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -

Verlosungen ziehen immer die Aufmerksamkeit von bestehenden und potentiellen Kunden auf sich. Allerdings sind aus Sicht eines Energieversorgungsunternehmens, welches z.B. ein E-Bike oder ein Elektroauto verlost, umsatzsteuerlich einige Fallstricke zu beachten. Zu differenzieren ist beispielsweise, ob es sich um Gratislose oder um zu kaufende Lose handelt, wann die Gegenstände vom Veranstalter erworben wurden oder ob nur die zeitlich befristete Nutzung des E-Bikes bzw. E-Autos ausgelobt wird.

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