Titel: Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: III ZR 388/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Wasserrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
20005709
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 52
Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser
- BGH, Urteil vom 09.05.2019 - III ZR 388/17 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Führt die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöhte Gradiente einer Straße dazu, dass der Abfluss von Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Grundstück behindert wird, kann darin ein Nachteil im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG liegen
- Es genügt jedoch nicht, wenn die Gefahr der Überflutung des betroffenen Grundstücks nur in extremen Ausnahmefällen (Katastrophenregen) zu erwarten ist.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Tatbestand
Der Kläger nimmt die beklagte Gemeinde aus eigenem und abgetretenem…