Titel: Anrechnung des Resturlaubs bei unwiderruflicher Freistellung nach Kündigung zulässig
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 20.08.2019
Aktenzeichen: 9 AZR 468/18
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
20005718
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 63
Anrechnung des Resturlaubs bei unwiderruflicher Freistellung nach Kündigung zulässig
- BAG, Urteil, vom 20.08.2019 - 9 AZR 468/18 -
Die Klägerin war bei der Beklagten als Altenpflegerin zu einem Bruttomonatsgehalt von 2.450 Euro beschäftigt. Arbeitsvertraglich stand der Klägerin ein Jahresurlaub von 28 Werktagen zu.
Mit Schreiben vom 24.04.2017 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis zum 31.05.2017. Mit Schreiben vom 02.05.2017 erklärte die beklagte Arbeitgeberin gegenüber der Klägerin, dass sie, die Klägerin, im Mai nicht im Dienstplan eingeteilt, sondern unter Anrechnung ihrer Überstunden und Urlaubsansprüche unwiderruflich freigestellt wird.
Die…