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Titel: Absetzung einer geschlossenen Ortslage vom freien Gelände
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 28.03.2019
Aktenzeichen: 6 ZB 19.60
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 20005717 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 61

Absetzung einer geschlossenen Ortslage vom freien Gelände

- VGH Bayern, Beschluss vom 28.03.2019 - 6 ZB 19.60 -*

Leitsatz der Redaktion:

Eine Stichstraße, die auch bei Anlegung des gebotenen weitläufigen Betrachtungsrahmens nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage i.S.d. Art. 46 Nr. 2, Art. 4 Abs. 1 Satz 2, 3 BayStrWG verläuft, kann nicht Gegenstand beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG a.F. sein.

Die beklagte Stadt zog die Kläger als Miteigentümer des Grundstücks FlNr. ... mit Bescheiden vom 25.09.2014 und 13.07.2016 für die Erneuerung und Verbesserung der »Ortsstraße zur Kirche in B.« zu einem…

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