Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Schmutzwasserbeitrag für ein mit einer Kapelle bebauten und als Friedhof genutztes Grundstück im Außenbereich
Behörde / Gericht: VG Cottbus
Datum: 08.06.2020
Aktenzeichen: 4 K 1129/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 20006086 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2020, Seite 370

Schmutzwasserbeitrag für ein mit einer Kapelle bebauten und als Friedhof genutztes Grundstück im Außenbereich

- VG Cottbus, Urteil vom 08.06.2020 - 4 K 1129/19 -

Leitsatz des Gerichts:

Bei einem mit einer Kapelle bebauten und im Übrigen als Friedhof genutzten Grundstück im Außenbereich, ohne Vorrichtung, die einen Schmutzwasseranfall bedingt (etwa Toilettenanlage), kann regelmäßig nicht davon ausgegangen werden, dass die bloße Anschlussmöglichkeit an eine Schmutzwasserentsorgungsanlage einen wirtschaftlichen Vorteil für das Grundstück bietet. Das Grundstück ist daher regelmäßig nicht sachlich beitragspflichtig.

Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche