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Titel: Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.07.2020
Aktenzeichen: 10 AZR 123/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 20006087 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2020, Seite 371

Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

- BAG, Urteil vom 15.07.2020 - 10 AZR 123/19 -

Betriebsrat und Arbeitgeber streiten über den Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem Lagerbetrieb. Der Arbeitgeber hatte bei Ausfällen von Mitarbeitern auf Leiharbeitnehmer zurückgegriffen und diese in seinem Lagerbereich eingesetzt.

In dem Lagerbereich wird nach einem Schichtplan gearbeitet. Die Mitarbeiter arbeiten in einem durch eine Betriebsvereinbarung geregelten, kontinuierlichen Dreischichtsystem. Der für den Betrieb zuständige Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern u. a. zum…

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