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Titel: Anmerkung: Abrechnung Netznutzung und EEG-Einspeisungen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 04.11.2020
Aktenzeichen: III C 2 – S 7030/20/10009 :016 – (Auszug)
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, ÖPNV-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20006084 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2020, Seite 368

Anmerkung: Abrechnung Netznutzung und EEG-Einspeisungen

- BMF, Schreiben vom 04.11.2020 - III C 2 - S 7030/20/10009 :016 - (Auszug)*

Anmerkung:

Nach der widersprüchlichen Stellungnahme des BMF an den VKU vom 10.08.2020 herrscht mit dem BMF-Schreiben vom 04.11.2020 nun Klarheit: Die Vereinfachungsregelungen der Rz. 35 ff. des BMF-Schreibens vom 30.06.2020 sind lt. Rz. 11 des neuen Schreibens auch auf die Netznutzung sowie EEG-Einspeisungen anwendbar.

Für den Bereich Netznutzung bedeutet das, dass sowohl das Stichtagsmodell (Steuersatz bei Leistungserbringung gilt für gesamten Abrechnungszeitraum) als auch oder alternativ das…

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