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Titel: Abrechnung Netznutzung und EEG-Einspeisungen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 04.11.2020
Aktenzeichen: III C 2 – S 7030/20/10009 :016 – (Auszug)
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, ÖPNV-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20006083 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2020, Seite 367

Abrechnung Netznutzung und EEG-Einspeisungen

- BMF, Schreiben vom 04.11.2020 - III C 2 - S 7030/20/10009 :016 - (Auszug)*

Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 30. Juni 2020, BStBl I S. 584, gilt für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 und zu deren Anhebung zum 1. Januar 2021 Folgendes:

1. Voraus- und Anzahlungsrechnungen

Ziff. 1: In Voraus- und Anzahlungsrechnungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Januar 2021 gestellt werden und für die das Entgelt in diesem Zeitraum vereinnahmt worden ist, ist die Steuer mit dem Umsatzsteuersatz von 16 Prozent bzw. 5…

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