Titel: Umstellung von einem beitrags- und gebührenfinanzierten System auf eine reine Gebührenfinanzierung
Behörde / Gericht:
VG Frankfurt/Oder
Datum: 05.02.2020
Aktenzeichen: 5 K 580/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20006059
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 347
Umstellung von einem beitrags- und gebührenfinanzierten System auf eine reine Gebührenfinanzierung
- VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 05.02.2020 - 5 K 580/19 -
Leitsatz der Redaktion:
Bei einer Umstellung von einem beitrags- und gebührenfinanzierten System auf eine reine Gebührenfinanzierung ist der Einrichtungsträger gehalten, entweder sämtliche Beiträge zurückzuzahlen und auch keine mehr zu erheben (und dann nur eine einheitliche Gebühr gegenüber allen Angeschlossenen zu berechnen) oder in der Satzung entsprechend unterschiedliche (»gespaltene«) Gebührensätze festzusetzen oder den Ausgleich durch eine Billigkeitsregelung im Rahmen des Heranziehungsverfahrens…