Titel: Spartenbildung bei Begründung einer Organschaft
Behörde / Gericht:
FG Hessen
Datum: 06.04.2020
Aktenzeichen: 4 K 1112/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
20006056
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 342
Spartenbildung bei Begründung einer Organschaft
- FG Hessen, Gerichtsbescheid vom 06.04.2020 - 4 K 1112/18 -*
Leitsatz der Redaktion:
Die Zusammenfassung der Tätigkeiten Verkehr und Versorgung stellt im Rahmen der Spartenrechnung i.S.d. § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 KStG kein Wahlrecht dar, sondern ist verbindlich. Danach können im Rahmen der Spartenrechnung die Tätigkeiten Verkehr und Versorgung - in Abweichung der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art - niemals getrennt in Erscheinung treten, auch wenn tatsächlich nur eine davon ausgeführt wird.
Die Begründung einer Organschaft mit einer Kapitalgesellschaft führt zu…