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Titel: Separater Tätigkeitsabschluss ist für grundzuständigen MSB verpflichtend
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 07.10.2020
Aktenzeichen: VI – 3 Kart 885-19 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Messstellenbetrieb/-sgesetz
Dokumentennummer: 20006049 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 332

Separater Tätigkeitsabschluss ist für grundzuständigen MSB verpflichtend

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2020 - VI - 3 Kart 885-19 (V) -*

Leitsatz des Gerichts:

Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4 MsbG trifft eine Rechtspflicht zur Erstellung und Testierung eines gesonderten Tätigkeitsabschlusses für den modernen Messstellenbetrieb aus § 3 Abs. 4 S. 2 Hs. 2 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 S. 6 EnWG.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin betreibt unter anderem ein Elektrizitätsverteilernetz mit … Entnahmestellen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Mit Einführung des…

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