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Titel: Heranziehung eines mit einem abbruchreifen Gebäude bebauten Grundstücks im Außenbereich zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag
Behörde / Gericht: VG Cottbus
Datum: 20.11.2019
Aktenzeichen: 6 K 739/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20006057 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 345

Heranziehung eines mit einem abbruchreifen Gebäude bebauten Grundstücks im Außenbereich zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

- VG Cottbus, Urteil vom 20.11.2019 - 6 K 739/16 -

Leitsatz der Redaktion:

Außenbereichsgrundstücke sind von einer abwasserseitigen Erschließung i.d.R. nur bevorteilt, wenn sie ausnahmsweise bebaut sind. Fehlt es hingegen an einer Bebauung, so hat die Erschließung für die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Grundstücks keinen Vorteil. Nichts Anderes kann gelten, wenn die Bebauung soweit zerstört oder verfallen ist, dass sie nicht mehr in einer abwassertechnisch bzw. beitragsrechtlich relevanten Weise genutzt werden kann.

Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem…

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