Titel: Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.06.2020
Aktenzeichen: V R 2/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
ÖPNV-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20006054
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 339
Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen
- BFH, Beschluss vom 24.06.2020 - V R 2/19 -*
Leitsatz des Gerichts:
Linienverkehr i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb in den Jahren 2012 bis 2016 (Streitjahre) drei Personenschiffe auf dem Fluss A von der Altstadt bis zum Hafen und darüber hinaus auf dem Fluss B. Die Klägerin verfügte über wasserrechtliche Genehmigungen »für den nichtliniengebundenen…