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Titel: Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.06.2020
Aktenzeichen: V R 2/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: ÖPNV-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20006054 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 339

Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen

- BFH, Beschluss vom 24.06.2020 - V R 2/19 -*

Leitsatz des Gerichts:

Linienverkehr i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb in den Jahren 2012 bis 2016 (Streitjahre) drei Personenschiffe auf dem Fluss A von der Altstadt bis zum Hafen und darüber hinaus auf dem Fluss B. Die Klägerin verfügte über wasserrechtliche Genehmigungen »für den nichtliniengebundenen…

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