Titel: Eigenkapitalausstattung bei Betrieben gewerblicher Art als jPöR
Behörde / Gericht:
Landesamt für Steuern Niedersachsen
Datum: 29.09.2020
Aktenzeichen: S 2706 –b 153 – St 241
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
20006053
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 338
Eigenkapitalausstattung bei Betrieben gewerblicher Art als jPöR
- LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 29.09.2020 - S 2706 -b 153 - St 241 -
Anwendbarkeit von R 8.2 Abs. 2 KStR 2015
Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch dann unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist (§ 4 Abs. 2 KStG). Hierzu gehören z.B. öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten und die von Gemeinden und Kreisen errichteten Sparkassen.
In diesem Zusammenhang ist gefragt worden, ob die Regelung in R 8.2 Abs. 2 KStR 2015, nach der Vereinbarungen über verzinsliche Darlehen steuerlich nur anzuerkennen…