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Titel: Anmerkung: Der Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein
Behörde / Gericht: Vergabekammer Lüneburg
Datum: 27.04.2020
Aktenzeichen: VgK – 04/2020
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 20006051 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2020, Seite 336

Anmerkung: Der Preis kann alleiniges Zuschlagskriterium sein

- VK Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2020 - VgK - 04/2020 -

Anmerkung:

Durch die vorliegende Entscheidung der Vergabekammer Lüneburg wird erneut hervorgehoben, dass Auftraggeber bei der Wahl der Wertungskriterien ein weites Gestaltungsermessen haben und den Preis als einziges Wertungskriterium wählen können. Eine Rechtfertigung der Zuschlagskriterien durch den Auftragsgegenstand ist - anders als nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2016 - nicht erforderlich. Eine nach § 127 Abs. 3 GWB sehr weit zu verstehende Verbindung mit…

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