Recht der Gemeinden auf Teilnahme an einer Außenprüfung – Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen Prüfungsteilnahme unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung
- von Finw. Daniel Bahn LLB, Bad Kissingen -*
Auf Veranlassung der Gemeinde ist das Finanzamt angehalten, einem kommunalen Amtsträger die Teilnahme an einer Außenprüfung im Gemeindegebiet zu ermöglichen. Die Befugnis, diese Anordnung gegenüber dem Steuerpflichtigen zu treffen, obliegt ausschließlich dem Finanzamt. Die Finanzbehörde muss dabei die Wahrung des Steuergeheimnisses sicherstellen. Zum einen gewinnt dieses Recht an Bedeutung wegen der hohen Bedeutung der Realsteuern für die Kommunalhaushalte und der großen Erkenntnisgewinne der Außenprüfungen. Zudem könnte die Möglichkeit auch im Rahmen der Grundsteuerreform mehr in den Fokus rücken.
* Finw. Daniel Bahn, LL.B. ist Leiter des Steuerfachdienstes der Großen Kreisstadt Bad Kissingen sowie als freiberuflicher Autor und Referent tätig. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst und gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder.