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Titel: Keine »Infizierung« eines frist- und formgerechten Angebotes durch vorausgegangenes unverschlüsseltes Angebot
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 18.02.2020
Aktenzeichen: 11 Verg 7/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht
Dokumentennummer: 20006018 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2020, Seite 308

Keine »Infizierung« eines frist- und formgerechten Angebotes durch vorausgegangenes unverschlüsseltes Angebot

- OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2020 - 11 Verg 7/19 -*

Leitsatz des Gerichts:

Wird ein Angebot über die in den Ausschreibungsbedingungen angegebene Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereicht, ist es nicht allein deshalb vom Verfahren auszuschließen, weil es zuvor formwidrig per E-Mail an die Vergabestelle übermittelt worden war.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin schrieb europaweit den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Beauftragung von Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten für das Polizeipräsidium in…

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