Titel: Keine »Infizierung« eines frist- und formgerechten Angebotes durch vorausgegangenes unverschlüsseltes Angebot
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 18.02.2020
Aktenzeichen: 11 Verg 7/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht
Dokumentennummer:
20006018
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2020, Seite 308
Keine »Infizierung« eines frist- und formgerechten Angebotes durch vorausgegangenes unverschlüsseltes Angebot
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.02.2020 - 11 Verg 7/19 -*
Leitsatz des Gerichts:
Wird ein Angebot über die in den Ausschreibungsbedingungen angegebene Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereicht, ist es nicht allein deshalb vom Verfahren auszuschließen, weil es zuvor formwidrig per E-Mail an die Vergabestelle übermittelt worden war.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die Antragsgegnerin schrieb europaweit den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Beauftragung von Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten für das Polizeipräsidium in…