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Titel: Erschütterung der Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts nach Aufgabe zur Post
Behörde / Gericht: VG Cottbus
Datum: 20.11.2019
Aktenzeichen: 4 K 1583/14
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abgabenordnung, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20006025 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2020, Seite 314

Erschütterung der Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts nach Aufgabe zur Post

- VG Cottbus, Urteil vom 20.11.2019 - 4 K 1583/14 -

Leitsatz der Redaktion:

Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Mit Bescheid vom 14.05.2013 erhob der Beklagte einen Trinkwasseranschlussbeitrag i.H.v. 753,37 €. Hiergegen erhob der…

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