Titel: Erschütterung der Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts nach Aufgabe zur Post
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 20.11.2019
Aktenzeichen: 4 K 1583/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abgabenordnung,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20006025
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2020, Seite 314
Erschütterung der Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts nach Aufgabe zur Post
- VG Cottbus, Urteil vom 20.11.2019 - 4 K 1583/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
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