Titel: Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen nur innerhalb der Ausgleichsfrist
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (in Mannheim)
Datum: 18.02.2020
Aktenzeichen: 2 S 1504/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20006026
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2020, Seite 315
Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen nur innerhalb der Ausgleichsfrist
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG BW 2009 sind, sofern am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten übersteigt, die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Bei der Anwendung der Ausgleichsregelung ist zu berücksichtigen, dass der gesamte Kalkulationszeitraum innerhalb der Ausgleichsfrist von fünf Jahren liegen…