Titel: Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
Behörde / Gericht:
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
Datum: 27.11.2019
Aktenzeichen: 9 C 6.18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
20005582
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 26
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
- BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 6.18 -*
Leitsatz der Redaktion:
Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden.
Aus der Pressemitteilung des BVerwG:
Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffen die niedersächsische Gemeinde Lindwedel (BVerwG 9 C 6.18 und 7.18) sowie die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (BVerwG 9 C 3.19) und Timmendorfer Strand (BVerwG 9 C 4.19). Diese Gemeinden erheben Zweitwohnungssteuern,…