Titel: Zeitausgleich für Betriebsratsarbeit in der Freizeit
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.05.2019
Aktenzeichen: 7 AZR 396/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
20005587
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 32
Zeitausgleich für Betriebsratsarbeit in der Freizeit
- BAG, Urteil vom 15.05.2019 - 7 AZR 396/17 -
Der Kläger ist Betriebsrat und streitet mit seiner Arbeitgeberin über Zeitgutschriften auf seinem Arbeitszeitkonto auf Grundlage von § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG.
Der Kläger ist in der vollkontinuierlichen Wechselschicht tätig. Auf eine Woche Frühschicht folgt eine Woche Spätschicht, darauf eine Woche Nachtschicht und sodann eine Freiwoche. Regelmäßig zu Beginn der Wochen liegen Betriebsratssitzungen. Findet die Betriebsratssitzung zu Beginn der Freiwoche statt, stellt die Beklagte den Kläger in der vorhergehenden Nachtschicht…