Titel: Rechtliches Hindernis beim Zugang zu einem Hinterliegergrundstück
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 02.04.2019
Aktenzeichen: 5 B 1235/18
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20005586
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 30
Rechtliches Hindernis beim Zugang zu einem Hinterliegergrundstück
- VGH Hessen, Beschluss vom 02.04.2019 - 5 B 1235/18 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine grenzüberschreitende nicht nur vorübergehende vorteilhafte Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlage i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 4 Hess KAG kommt allenfalls bei einer rechtlich hinreichend gesicherten Zugangsmöglichkeit in Betracht. Eine jederzeit änderbare Duldungspraxis - etwa zur Renaturierung des derzeit verrohrten Bachlaufs -, sodass das Grundstück nicht mehr (mit-)genutzt werden kann, entspricht nicht den Anforderungen einer rechtlich gesicherten Zugangsmöglichkeit.
Die Beschwerde…