Titel: Kosten für die Reparatur eines Wasseranschlusses
Behörde / Gericht:
VG Würzburg
Datum: 06.03.2019
Aktenzeichen: W 2 K 19.216
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
20005585
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 29
Kosten für die Reparatur eines Wasseranschlusses
- VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 06.03.2019 - W 2 K 19.216 -
Leitsatz der Redaktion:
Die bloße Behauptung, die Entlüftung der Wasserrohrleitung nach einer Reparatur eines Wasseranschlusses müsse wegen einer exponierten Lage des Grundstücks eben dort erfolgen, steht keiner Kostenerstattung durch den Anschlussnehmer entgegen.
Mit Bescheid vom 17.07.2017 forderte die Beklagte vom Kläger (nunmehr) den Betrag von 1.308,10 € als Kostenerstattung für die Reparatur des privaten Teilstückes des Grundstücksanschlusses. Gegen den vorgenannten Bescheid vom 17.07.2017 ließ der…