Titel: Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 08.03.2019
Aktenzeichen: 4 CE 18.2597
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Verfahrensrecht,
Verwaltungsrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
20005584
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 28
Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen
- VGH Bayern, Beschluss vom 08.03.2019 - 4 CE 18.2597 -*
Leitsatz der Redaktion:
Die satzungsrechtlichen Duldungspflichten können den Erlass einer »Notduldungsanordnung« rechtfertigen, mit der dem Betroffenen aufgegeben wird, den Verbleib einer rechtswidrig in seinem Grundstück befindlichen Wasser- bzw. Abwasserleitung für den Übergangszeitraum hinzunehmen, den der Einrichtungsträger für eine Leitungsverlegung benötigt.
Der öffentliche Wasserversorger begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO mit dem Inhalt, dem Antragsgegner bis zum Ergehen…