Titel: Anwendungsfragen des § 2b UStG; Anschluss- und Benutzungszwang
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 29.11.2019
Aktenzeichen: III C 2 – S 7107/19/10007 :003
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20005581
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 25
Anwendungsfragen des § 2b UStG; Anschluss- und Benutzungszwang
- BMF, Schreiben vom 29.11.2019 - III C 2 - S 7107/19/10007 :003 -
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu Ziffer 5 (privatrechtliche Entgelte bei Leistungen der öffentlichen Hand unter Anschluss- und Benutzungszwang):
Auch in den Fällen des Anschluss- und Benutzungszwangs, das heißt bei einem gegebenen öffentlich-rechtlichen Handlungsrahmen, führt die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistung dazu, dass kein Handeln im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 2b Absatz 1 Satz 1 UStG vorliegt.
Die Erörterungen zu…