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Titel: Anwendungsfragen des § 2b UStG; Anschluss- und Benutzungszwang
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 29.11.2019
Aktenzeichen: III C 2 – S 7107/19/10007 :003
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Sonstiges Kommunalrecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005581 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2020, Seite 25

Anwendungsfragen des § 2b UStG; Anschluss- und Benutzungszwang

- BMF, Schreiben vom 29.11.2019 - III C 2 - S 7107/19/10007 :003 -

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu Ziffer 5 (privatrechtliche Entgelte bei Leistungen der öffentlichen Hand unter Anschluss- und Benutzungszwang):

Auch in den Fällen des Anschluss- und Benutzungszwangs, das heißt bei einem gegebenen öffentlich-rechtlichen Handlungsrahmen, führt die privatrechtliche Ausgestaltung der Leistung dazu, dass kein Handeln im Rahmen der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 2b Absatz 1 Satz 1 UStG vorliegt.

Die Erörterungen zu…

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