Titel: Zur Pauschalierung von Kosten für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 95/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
19005390
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 277
Zur Pauschalierung von Kosten für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung
- BGH, Urteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18 -*
Leitsatz des Gerichts:
Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und einem Kontrahierungszwang im Bereich der Grundversorgung unterliegt (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG) gilt, dass der Geschädigte den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand, auch wenn er hierfür besonderes Personal einsetzt oder die Tätigkeiten extern erledigen lässt, grundsätzlich selbst trägt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 9.…