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Titel: Zur Pauschalierung von Kosten für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 95/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 19005390 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 277

Zur Pauschalierung von Kosten für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung

- BGH, Urteil vom 26.06.2019 - VIII ZR 95/18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Auch für ein Energieversorgungsunternehmen, das Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und einem Kontrahierungszwang im Bereich der Grundversorgung unterliegt (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG) gilt, dass der Geschädigte den für die Schadensermittlung und außergerichtliche Abwicklung seines Schadensersatzanspruchs anfallenden Arbeits- und Zeitaufwand, auch wenn er hierfür besonderes Personal einsetzt oder die Tätigkeiten extern erledigen lässt, grundsätzlich selbst trägt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 9.…

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