Titel: Vorteilsgerechtigkeit bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 25.10.2018
Aktenzeichen: 3 K 134/14
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
19005399
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 285
Vorteilsgerechtigkeit bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
- VG Cottbus, Urteil vom 25.10.2018 - 3 K 134/14 -
Leitsatz der Redaktion:
Es steht dem Ortsgesetzgeber frei, durch eine Sonderregelung im Rahmen des Verteilungsmaßstabs für eine eingeschränkte Beteiligung von erschlossenen Grundstücken mit besonderen Zweckbestimmungen (z.B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) bei der Aufwandsverteilung zu Lasten der übrigen Beitragspflichtigen zu sorgen.
Es widerspricht dem Grundsatz der Vorteilsgerechtigkeit, soweit zwei Satzungsregelungen auf derartige Grundstücke zur Anwendung eines Faktors von 0,25 - d.h.…