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Titel: Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 22.01.2019
Aktenzeichen: 9 AZR 45/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht, EU-Recht
Dokumentennummer: 19005401 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 287

Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

- BAG, Urteil vom 22.01.2019 - 9 AZR 45/16 -

Die Parteien streiten über die Abgeltung von Urlaub des verstorbenen Ehemanns der Klägerin.

Das Arbeitsverhältnis des Ehemanns der Klägerin mit der Beklagten wurde durch dessen Tod beendet. Auf das Arbeitsverhältnis fand der TVöD Anwendung. Die Klägerin verlangte als Alleinerbin die Abgeltung des Resturlaubs von 23 Urlaubstagen nach § 26 TVöD und zwei Zusatzurlaubstagen nach § 125 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 SGB IX a.F. Die Klägerin bezifferte die Urlaubsabgeltung auf 5.857,75 Euro.

Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Die hiergegen…

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