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Titel: Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.02.2019
Aktenzeichen: XI R 42/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Bilanzsteuerrecht, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 19005396 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 283

Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

- BFH, Urteil vom 13.02. 2019 - XI R 42/17 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine Rückstellung für die Kosten der 10-jährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft setzt eine öffentlich-rechtliche oder eine zivilrechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Daten voraus. Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung folgt weder aus § 66 Abs. 1 StBerG noch aus einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung des Mandanten bei tatsächlicher Aufbewahrung durch den Berater. Eine…
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