Titel: Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der zulässig zu bebauenden Fläche
Behörde / Gericht:
VG Schleswig-Holstein
Datum: 26.09.2018
Aktenzeichen: 4 A 209/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
19005398
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 284
Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der zulässig zu bebauenden Fläche
- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 26.09.2018 - 4 A 209/17 -
Leitsatz des Gerichts:
Das in § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG enthaltene Zitiergebot erfordert nicht, dass eine kommunale Gebührensatzung § 6 KAG absatzgenau zitieren muss.
Das Zitiergebot wird nicht dadurch verletzt, dass eine kommunale Gebührensatzung neben § 6 KAG auch § 8 KAG sowie das Landeswassergesetz zitiert.
Als Maßstab für eine verbrauchsunabhängige Inanspruchnahme der Vorhalteleistung einer öffentlichen Einrichtung kommt regelmäßig nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht, der sich an Art und…