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Titel: Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der zulässig zu bebauenden Fläche
Behörde / Gericht: VG Schleswig-Holstein
Datum: 26.09.2018
Aktenzeichen: 4 A 209/17
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 19005398 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2019, Seite 284

Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nach der zulässig zu bebauenden Fläche

- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 26.09.2018 - 4 A 209/17 -

Leitsatz des Gerichts:

Das in § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG enthaltene Zitiergebot erfordert nicht, dass eine kommunale Gebührensatzung § 6 KAG absatzgenau zitieren muss.

Das Zitiergebot wird nicht dadurch verletzt, dass eine kommunale Gebührensatzung neben § 6 KAG auch § 8 KAG sowie das Landeswassergesetz zitiert.

Als Maßstab für eine verbrauchsunabhängige Inanspruchnahme der Vorhalteleistung einer öffentlichen Einrichtung kommt regelmäßig nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht, der sich an Art und…

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