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Titel: Vorsicht bei der Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit – Präklusion von Ablehnungsgründen
Autor: Dr. Christoph Kistler
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.12.2018
Aktenzeichen: AZR 298/18
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 19005347 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2019, Seite 254

Vorsicht bei der Ablehnung von Teilzeit in Elternzeit – Präklusion von Ablehnungsgründen

- BAG Beschluss vom 11.12.2018 - 9 AZR 298/18 -

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zustimmung hinsichtlich ihres Antrags auf Teilzeit während der Elternzeit.

Die Klägerin hatte für den Zeitraum vom 07.04.2015 bis zum 06.04.2017 Elternzeit in Anspruch genommen. Mit Schreiben vom 08.07.2016 beantragte sie Teilzeit in Elternzeit ab dem 01.11.2016. Bereits mit Schreiben vom 11.07.2016 lehnte die Beklagte dies ab, ohne Gründe anzugeben. Mit Schreiben vom 22.07.2016 wiederholte die Beklagte die Ablehnung und begründete diese nun damit, dass…

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