Titel: Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014/2017 bei netzausbaubedingten Netztrennungen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 05.10.2018
Aktenzeichen: 7 U 25/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
19005336
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2019, Seite 240
Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014/2017 bei netzausbaubedingten Netztrennungen
- OLG Naumburg, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 05.10.2018 - 7 U 25/18 -*
Leitsatz der Redaktion:
Betreiber von EEG-Anlagen haben keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014 für Einnahmeverluste infolge von netzausbaubedingten Netztrennungen.
Aus den Gründen:
I. […] Die Parteien streiten über Entschädigungs- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der Nichtabnahme von aus erneuerbarer Energie gewonnenen Stroms. Die Klägerin betreibt die Windkraftanlage D. II. Sie speist den dort erzeugten Strom in das Netz der Beklagten ein. In…