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Titel: Eigenerzeugungsanlagen sind keine geeigneten Erzeugungsanlagen hinsichtlich der Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 08.05.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 497/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005334 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2019, Seite 236

Eigenerzeugungsanlagen sind keine geeigneten Erzeugungsanlagen hinsichtlich der Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2019 - VI-3 Kart 497/18 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eigenerzeugungsanlagen sind keine geeigneten Erzeugungsanlagen im Sinne der Festlegung der BNetzA hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV (BK4-13-739).
  2. Die Anzeige einer Vereinbarung eines Netzentgelts, bei der ein Netzentgelt, dem ein bestimmter physikalischer Pfad zugrunde liegt, unter der auflösenden Bedingung der Untersagung dieser konkreten Vereinbarung durch die BNetzA vereinbart wird und für den Fall der Untersagung ein…
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