Titel: Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen »Altanschließer« in Brandenburg nicht verjährt
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.06.2019
Aktenzeichen: III ZR 93/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
19005338
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2019, Seite 244
Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen »Altanschließer« in Brandenburg nicht verjährt
- BGH, Urteil vom 27.06.2019 - III ZR 93/18 -*
Leitsatz der Redaktion:
Auch schon die alte Fassung vom 31.03.2014 des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg. (a.F.) setzte für das Entstehen der Beitragspflicht für Trinkwasseranschluss (»Altanschließer«) und damit für den Beginn der Festsetzungsverjährung das Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung voraus.
Der unter anderem für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über einen gegen einen brandenburgischen Wasser- und Abwasserzweckverband geltend gemachten Schadensersatzanspruch…