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Titel: Verdeckte Gewinnausschüttung einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.12.2018
Aktenzeichen: VIII R 44/15
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Kapitalertragsteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer: 19005308 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2019, Seite 217

Verdeckte Gewinnausschüttung einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft

- BFH, Urteil vom 11.12.2018 - VIII R 44/15 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner.
  2. Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass vor dem 18. Juni 2008 für den konkreten Einzelfall bestandskräftige - oder zumindest unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene - Bescheide…
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