Titel: Verdeckte Gewinnausschüttung einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 11.12.2018
Aktenzeichen: VIII R 44/15
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
19005308
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2019, Seite 217
Verdeckte Gewinnausschüttung einer dauerdefizitären kommunalen Eigengesellschaft
- BFH, Urteil vom 11.12.2018 - VIII R 44/15 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Der Ausschluss der Rechtsfolgen einer vGA gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG i.d.F. des JStG 2009 gilt nicht nur für die begünstigte dauerdefizitäre Eigengesellschaft, sondern auch für die kapitalertragsteuerlichen Folgen beim (unmittelbaren oder mittelbaren) Anteilseigner.
- Der Bestandsschutz gemäß § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 setzt voraus, dass vor dem 18. Juni 2008 für den konkreten Einzelfall bestandskräftige - oder zumindest unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene - Bescheide…