Titel: Erlass von Säumniszuschlägen nach Aufhebung eines Beitragsbescheides im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg [in Berlin) (für Berlin und Brandenburg]
Datum: 08.10.2018
Aktenzeichen: 9 N 65.17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
19005311
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2019, Seite 221
Erlass von Säumniszuschlägen nach Aufhebung eines Beitragsbescheides im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
- OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.10.2018 - OVG 9 N 65.17 -*
Leitsatz der Redaktion:
Eine Behörde, die sich im Eilverfahren (scheinbar) konziliant verhält und damit ein konziliantes Verhalten des Bürgers herausfordert, sowie den Beitragsbescheid aufhebt, muss den Bürger hinsichtlich der Billigkeitsentscheidung über Säumniszuschlägen so stellen, als habe der Bürger mit dem gerichtlichen Eilantrag uneingeschränkt Erfolg gehabt.
Die Beteiligten streiten über den Erlass von Säumniszuschlägen. Unter dem 23.06.2011 mahnte der Beklagte die Zahlung des Anschlussbeitrags…