Titel: Zustandekommen und Inhalt eines Stromlieferungsvertrages – Realofferte
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 06.06.2018
Aktenzeichen: 7 U 3836/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
19005258
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 180
Zustandekommen und Inhalt eines Stromlieferungsvertrages – Realofferte
- OLG München, Urteil vom 06.06.2018 - 7 U 3836/17 -*
Leitsätze der Redaktion:
- Ein Energielieferungsvertrag zwischen einem Stromabnehmer und dem Stromversorger kommt dadurch zustande, dass der Abnehmer mit der Abnahme von Energie aus dem Netz des Versorgers beginnt. Das Angebot (§ 145 BGB) liegt in der Realofferte des Energieversorgers und ist verkörpert durch Zurverfügungstellung des Stromanschlusses in dem betreffenden Objekt. Nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte darf der Abnehmer dieses Angebot nur so verstehen, dass sein Strombezug zu den Tarifen…