Titel: Vertragsangebot mit alleiniger Zahlungsmöglichkeit per Bankeinzug ist unrechtmäßig
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.04.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 56/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
19005257
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2019, Seite 179
Vertragsangebot mit alleiniger Zahlungsmöglichkeit per Bankeinzug ist unrechtmäßig
- BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 56/18 -*
Leitsatz des Gerichts:
Ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich - ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind - die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann, verstößt gegen § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
Auf die Klage eines…